ECC- ein Beitrag zum Menschenrechtsansatz
Das Europäische Zertifikat für pflegenahe Betreuung (ECC) ist eine europaweite Qualifikation. Jede Person kann das ECC erwerben.
Das ECC-Zertifikat ist ein Nachweis dafür, dass ein Arbeitsnehmer die gesetzlichen Lernerfahrungen der Sozialfürsorge (BESCLO) verinnerlicht hat, die innerhalb der ECC-Partnerbeziehungen ankerkannt sind.
Das Zertifikat wurde erstellt, um die Mobilität der Arbeitnehmer in Europa zu fördern und eine persönliche Wissens- und Wertebasis für Pflege- und Sozialdienste zu schaffen. Das ECC stützt sich auf die Rechten, der sozialen Teilhabe, der Selbstbestimmung und dem Empowerment von Menschen mit Behinderungen und Personen im Pflegebereich. Das ECC folgt den Grundsätzen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN CRPD), das von der Europäischen Union unterzeichnet wurde.
Aussagen von ECC Teilnehmern:
"Ich habe gelernt, besser zuzuhören was den Klienten wichtig ist. Ein wesentlicher Beitrag dafür ein selbstbestimmteres Leben zu führen."
"Die Vorbereitung auf die Prüfung hat mich für mein Verhalten sensibilisiert. Ich sehe jetzt viele Dinge aus der Perspektive der Klienten."
"Der Austausch und das Nachdenken über relevante Bereiche für die Arbeit empfand ich als große Bereicherung."
ECC plus - eine europäische Qualifizierung zur Betreuungskraft
Es gibt viele Möglichkeiten das ECC zu nutzen. 2009-2015 haben 63 Teilnehmer an der Weiterbildung zur Qualifizierung der Betreuungskraft nach SGB XI §43b teilgenommen. Die Mitarbeiter*innen in der Altenpflege haben Inhalte zum ECC und zur Betreuungskraft vermittelt bekommen. In der Weiterbildung ist auch ein Praktikum enthalten. Der Kurs wurde von der Europäischen Union gefördert.