Arbeiten im Ausland

Wer im Sozialbetreuungsbereich arbeitet, hat gute Möglichkeiten Arbeit in einem anderen Land zu bekommen. Normalerweise gibt es für diesen Bereich nicht allzu viele Restriktionen und Bedingungen. (Das gilt nicht in gleichem Maße für alle Länder Europas). Außerdem gibt es ein relatives Überangebot an Jobs, nicht zuletzt deshalb, weil die Fluktuation in diesem Bereich groß ist.

 

Im Ausland zu arbeiten ist auch mit Schwierigkeiten verbunden. Die wahrscheinlich größte Hürde ist die Sprachbarriere. Sie müssen die Landessprache so gut können, dass Sie sich mit Menschen gut verständigen können. Ihre Sprachkompetenz wird durch die Arbeit im Ausland sicher besser, aber ihr Arbeitgeber möchte vorab wissen, dass Ihre Sprachkompetenz so gut ist, dass Sie sicher arbeiten können. Wenn Sie zum Beispiel nicht ausreichend Bedienungsanleitungen oder schriftliche Anweisungen lesen und verstehen können oder eine wichtige Nachricht über Telefon oder Fax nicht verstehen können, ist das - vor allem wenn Sie alleine Dienst haben - ein Sicherheitsrisiko!

 

In einigen Ländern gibt es Bedingungen und Minimalstandards, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie im Sozialbetreuungsbereich arbeiten wollen. Oft gibt es einen "informellen" Arbeitsmarkt für BetreuerInnen, angeboten von Familien oder kleinen Betreuungsfirmen, wo Sie gar nicht angestellt sondern nur auf Honorarbasis bezahlt werden. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie solche Jobs annehmen. Achten Sie darauf, dass Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen bezahlt werden, Steuern und sonstige Abgaben von ihrem Arbeitgeber auch entrichtet werden und sie alles schriftlich bestätigt bekommen. Andernfalls kann es sein, dass Sie sehr schnell außer Landes verwiesen werden und fällige Gebühren und Abgaben im nachhinein noch nachzahlen müssen, obwohl Ihnen Ihr Arbeitgeber versichert hatte, dass er das schon getan hätte. Lassen Sie sich deshalb alles schriftlich bestätigen und entsprechend erklären, sonst werden Sie womöglich zweimal zur Kasse gebeten.

 

Im Sozialbetreuungssektor zu arbeiten ist eine großartige Möglichkeit persönliche Kompetenzen zu entwickeln und andere Kulturen kennen zu lernen. Schauen Sie auf die länderspezifischen Seiten, um herauszufinden was in welchem Land jeweils vorausgesetzt wird und wo Sie welche Informationen bekommen können, wie Sie am besten in diesem Land arbeiten können.

 

Deutschland


Vorschriften für die Arbeit in Deutschland (z.B. Visum, Arbeitserlaubnis)


Folgende Personen brauchen kein Visum oder eine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis. Sie haben die gleichen Rechte zu arbeiten wie deutsche StaatsbürgerInnen:
EWR- (Europäischer Wirtschaftsraum) und EU-BürgerInnen mit Ausnahme von BürgerInnen der neuen Mitgliedsstaaten (neue EU-BürgerInnen) und SchweizerInnen brauchen keine Aufenthalts-oder Arbeitserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten. Seit dem 1. Mai 2011 brauchen auch BürgerInnen der „neuen EU-Mitgliedsstaaten“Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei und Slowenien keine Arbeitserlaubnis mehr um in Deutschland arbeiten zu können. Es gibt für sie keine gesetzlichen Vorbedingungen, um eine Arbeit in Deutschland aufzunehmen. BürgerInnen aus Rumänien und Bulgarien müssen weiterhin eine Arbeitsgenehmigung beantragen, um in Deutschland arbeiten zu können.


Für allen anderen Personen ist eine gültige Aufenthaltserlaubnis die Vorbedingung, um in Deutschland legal zu arbeiten. Australische, kanadische, israelische, japanische, südkoreanische, neuseeländische und  US-amerikanische StaatsbürgerInnen können diese Aufenthaltserlaubnis
nach ihrer Ankunft in Deutschland von der zuständigen Ausländerbehörde
erhalten. Alle anderen Personen müssen ein Arbeitsvisum vor ihrer Abreise nach Deutschland bei ihrer örtlichen deutschen Vertretung beantragen.
Informationen über Arbeitserlaubnisse sind auf der Website der deutschen Regierung verfügbar:www.germany.info/relaunch/welcome/work/work.html


Vorschriften für die Arbeit im pflegenahen Betreuungssektor


Gibt es rechtliche Voraussetzungen für die Arbeit in der Sozialbetreuung?
Es gibt keine besonderen gesetzlichen Voraussetzungen. In vielen Fällen werden Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitszeugnis brauchen, um eine Arbeit im pflegenahen Betreuungsbereich aufnehmen zu können.


Brauche ich Qualifikationen?
Es gibt keine gesetzlichen Erfordernisse für eine besondere Qualifikation aber Arbeitgeber werden BewerberInnen mit Qualifikationen bevorzugen.

Brauche ich irgendeine Ausbildung, um in die pflegenahe Betreuung einsteigen zu können?
Es gibt keine gesetzliche Erfordernisse für ein Ausbildung als Vorbedingung. Die meisten Arbeitgeber bieten neuen MitarbeiterInnen Einführungskurse an und es gibt staatlich anerkannte Ausbildungsgänge für Mitarbeiter im pflegenahen Betreuungsbereich. Wenn Sie dauerhaft in Deutschland im pflegenahen Betreuungsbereich arbeiten wollen, ist es sehr empfehlenswert eine staatlich anerkannte Ausbildung (z.B. „HeilerziehungspflegehelferIn“
– eine einjährige berufsbegleitende Ausbildung, die theoretische und
praktische Ausbildung umfasst) anzustreben.

 

Wichtige Websites


Außenministerium:
www.auswaertiges-amt.de/diplo/en/Startseite.html
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
www.bmas.de/portal/16702/startseite.html
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend:
www.bmg.bund.de/
Dachorganisationen von Arbeitgebern im Bereich pflegenahe Betreuung:
www.caritas.de
www.diakonie.de
www.awo.org
www.lebenshilfe.de