Interessiert am ECC?

Sie können als Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Ausbilder, Bildungsträger oder Aufsichtsbehörde am ECC Interesse haben.

 

Wenn Sie Arbeitnehmer sind...

  • können Sie durch das ECC zeigen, was Sie bereits über die Arbeit im pflegenahen Betreuungsbereich wissen,
  • Sie wollen herausfinden, wo es Kurse gibt und wie Sie das ECC in Ihrem Land erwerben können, um in Ihrem Heimatland oder in einem anderen Land Arbeit zu finden.

 

Wenn Sie Arbeitgeber sind...

  • könnten Sie durch das ECC feststellen, welche Bewerber bereits über Wissen verfügen, 
  • Sie könnten die ECC-Prüfung verwenden, um Wissen und Einstellungen von Bewerbern im Bewerbungsverfahren zu überprüfen,
  • Sie könnten Mitarbeitern/-innen das ECC als Fortbildungsmaßnahme anbieten.

 

Wenn Sie Ausbilder oder Bildungsträger sind...

  • können Sie das ECC anbieten, weil es eine große Nachfrage gibt,
  • Sie können das ECC in Ihre bereits bestehenden Angebote integrieren, Ihren Teilnehmern*innen ein zusätzliches Zertifikat anbieten und gleichzeitig zeigen, dass Ihre Angebote das Grundwissen im pflegenahen Betreuungsbereiche vermitteln,
  • durch die Anerkennung und Kennzeichnung Ihrer Angebote mit dem ECC-Siegel können Sie Ihr Marketing verbessern.

 

Als Aufsichtsbehörde...

  • können Sie das ECC nutzen, um den Ausbildungsstand des Personals von Einrichtungen zu prüfen. Das ECC könnte für Sie zeigen, dass ein Mitarbeiter/-in das notwendige Wissen besitzt, um im pflegenahen Betreuungsbereich zu arbeiten, 
  • Sie können von Einrichtungsträgern verlangen, dass Mitarbeiter ohne einschlägige Ausbildung das ECC erwerben müssen, um ihr Wissen zu zeigen.